Erfolg im Wettbewerbsrecht - Urteil gegen Shein

Der Lauterer Wettbewerb e. V. hatte SHEIN bzw. die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. wegen des Vertriebs von LED-Lampen abgemahnt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Die Besonderheit lag dabei darin, dass SHEIN hier nicht als Plattformbetreiber, sondern als Hersteller der entsprechenden LED-Lampen in Anspruch genommen wurde. Konkret wurde bei diesem Angebot bemängelt, dass die LED-Lampen keine Herstellerkennzeichnung aufwiesen und darüber hinaus die Entsorgungskosten durch SHEIN gemäß den Vorschriften des ElektroG nicht abgeführt wurden. Weiterhin hatte SHEIN auch kein Energielabel bereitgestellt, so dass dem Verbraucher die Energieeffizienzklasse dieser Lampen völlig unbekannt war. Nachdem SHEIN die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatte, erhob die den Verein vertretende Kanzlei Loschelder & Leisenberg Unterlassungsklage zum Landgericht München I.

Im Prozess erklärte SHEIN ein Anerkenntnis.

Das Landgericht München I hat die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. – Betreiberin der Plattform SHEIN – wegen Verstößen gegen das ElektroG und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verurteilt.

Urteil:
Das Gericht untersagte SHEIN unter anderem:

- den Verkauf von Beleuchtungskörpern ohne Energieeffizienzkennzeichnung,
- das Inverkehrbringen ohne dauerhafte Herstellerkennzeichnung,
- den Vertrieb ohne Angabe der Herstelleranschrift oder eines Bevollmächtigten im EWR,
- den Verkauf nicht ordnungsgemäß registrierter Produkte gemäß ElektroG.

Fazit:
Dieses Urteil zeigt, dass auch große Online-Händler wie SHEIN für Verstöße gegen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze zur Rechenschaft gezogen werden können.